Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie findet einmal im Jahr statt und wählt den Vorstand und die Revisionsstelle für drei Jahre.
Ausserordentliche Versammlungen sind vom Präsidenten auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes oder von einem Fünftel der Mitglieder innerhalb von zwei Monaten einzuberufen.
Weitere Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind unter anderem:
- Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und die Genehmigung des Budgets
- Entlastung des Vorstandes
- Entscheid über wichtige vom Vorstand unterbreitete Geschäfte
- Revision der Statuten
- Auflösung des Vereins
- Festlegung des Mitgliederbeitrages
- Letztinstanzlicher Ausschluss von Mitgliedern
Heutige Anzahl von Mitgliedern: 50 (ohne Vorstand).