Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie findet einmal im Jahr statt und wählt den Vorstand und die Revisionsstelle für drei Jahre.

Ausserordentliche Versammlungen sind vom Präsidenten auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes oder von einem Fünftel der Mitglieder innerhalb von zwei Monaten einzuberufen.

Weitere Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind unter anderem:

Heutige Anzahl von Mitgliedern: 50 (ohne Vorstand).