Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand ist zu sämtlichen Handlungen befugt, welche zur Erfüllung des Vereinszwecks nötig sind. Darunter fallen unter anderem:
- Wahl und Abberufung der Heimleitung des Sonderschulheimes und der Delegierten der sozialtherapeutischen Einrichtungen in Absprache mit den Kollegien
- Festlegung der Kompetenzen der Heimleitung
- Jährliches Zusammenarbeitsgespräch mit jedem einzelnen Heimleitungsmitglied und jährliches Reflexionsgespräch mit gesamter Heimleitung
- Gründung, Schliessung oder Zusammenlegung von Zweigbetrieben
- Kauf und Verkauf sowie Belehnung von Grundstücken und Liegenschaften
- Abschluss von notariellen Verträgen und Erlass grundbuchamtlicher Verfügungen
Die Aufgaben des Vorstandes sind unterteilt in die Bereiche Schulheim, Eingliederung und Finanzen.
Die Mitglieder des Vorstandes amtieren ehrenamtlich.