Sonderschule

Das Sonderschulheim St. Michael führt eine eigene heiminterne Sonderschule mit kantonalem Versorgungsauftrag. Die Schule steht unter Aufsicht der Trägerschaft und der Bildungsdirektion des Kantons. Alle Schülerinnen und Schüler mit einem Internatsplatz besuchen die heiminterne Schule. Ebenso steht die heiminterne Schule in einer beschränkten Platzzahl externen Schülerinnen oder Schülern offen.
Die Schulzeit endet mit dem 18. Lebensjahr. Im Ausnahmefall kann sie um ein Jahr verlängert werden, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

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