Anfrage Kinderaufnahme

Platzierungsgrundlage

Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin ist eine geistige Behinderung mit einem nachgewiesenen IQ unter 75. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind auf eine heilpädagogische Tagessonderschule oder auf ein Sonderschulheim zur Betreuung und Förderung ihres Kindes aufgrund seiner Behinderung angewiesen. Ein Eintritt kann - wenn nötig - während des ganzen Schuljahres erfolgen, findet aber vorwiegend am ersten Schultag des neuen Schuljahres statt.

Einweisende Stelle, Kostengutsprache

In der Regel wird das Kind von der Schulgemeinde (Schulpsychologischer Dienst) eingewiesen. Der Zuweisungsbeschluss muss vor dem Eintritt schriftlich mit einer Kostengutsprache (im Rahmen der kantonalen Versorgertaxe inkl. Transportverfügung) von der Schulgemeinde vorliegen. Dieser stützt sich auf schulpsychologische, medizinische und wo nötig, auf sozialpsychologische Gutachten und der daraus resultierenden Empfehlungen.